Wahlaufruf

Sehr geehrte Katholikinnen und Katholiken unserer Pfarrgemeinde,

am 18. November 2018 wird die Kirchenverwaltung für die nächsten sechs Jahre gewählt. Wir möchten Sie herzlich einladen, Ihr Wahlrecht zu nutzen!

Kirche vor Ort ermöglichen

Nicht nur bei uns in Landshut, sondern in ganz Bayern werden die Kirchenverwaltungen für die jeweilige Kirchenstiftung neu gewählt. Die Kirchenstiftung ist die Rechtsträgerin der jeweiligen Pfarrgemeinde und damit z. B. Eigen­tümerin unserer kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus usw.) und Arbeitgeberin der Menschen, die bei der Pfarrei angestellt sind (z. B. Mesner, Hausmeisterin, Pfarrsekretärin, Putzkräfte oder Kirchenmusiker). Sie kümmert sich u.a. um die Finanz- und Vermögensangelegenheiten oder die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen.

Aber erst durch die Kirchenverwaltung und ihre Entscheidungen wird die Kirchenstiftung handlungsfähig. Die Kirchenverwaltung ermöglicht Kirche vor Ort und schafft die Rahmenbedingungen für das Gemeindeleben und das freiwillige Engagement Ehrenamtlicher.

Die Vertretung der Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler

Die Kirchenverwaltung ist außerdem die Vertretung aller Kirchensteuerzahlerinnen und -zahler vor Ort. Sie entscheidet über die Verwendung der örtlichen Kirchensteuer (Kirchgeld) und wählt Vertreterinnen und Vertreter in den Diözesansteuerausschuss, der über die Verwendung der Kirchensteuermittel in der gesamten Erzdiözese München und Freising entscheidet.

Gehen Sie wählen

Die gewählten Mitglieder der Kirchenverwaltung leisten ihren Dienst ehrenamtlich. Diese Christinnen und Christen, die sich hier für die Kirche vor Ort engagieren, erhalten ihr Mandat durch Ihre Stimme.

Nehmen Sie sich die Zeit, die Mitglieder Ihrer Kirchenverwaltung zu wählen. Dieses wichtige Gremium der Pfarrgemeinde verdient Ihre Stimme!