Die Mitglieder der Kirchenverwaltung
- sorgen für die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens,
- beraten und beschließen, den vom Kirchenpfleger erstellten Haushaltsplan und Jahresabschluss
Unter anderem sind sie verantwortlich für die Beschaffung und den Unterhalt aller Einrichtungen der Kirchenstiftung, sowie die Bereitstellung des Sachbedarfes für Gottesdienst und Seelsorge einschließlich der Mittel für Gemeindemission.