Lektorendienst

Ansprechpartner für die Lektoren ist Rupert Pfeiffer. Wenn Sie im Lektorenteam von St. Peter und Paul mitmachen wollen, senden Sie ihm eine E-Mail an  rupfei@landshut.org

Über den Lektorendienst

Gingen die ersten Christen in Jerusalem bis zur Zerstörung des Tempels durch die Römer im Jahre 70 n. Chr. regelmäßig dorthin, um dort „die Leviten gelesen“ zu bekommen, d. h. um dort den Lesungen aus den Schriftrollen der Torah zu lauschen, so war spätestens nach der Tempelzerstörung „Do it yourself“ gefragt und die Lesungen verlagerten sich in die Privathäuser, also dorthin, wo auch die gemeinsamen Mahlfeiern stattfanden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt brauchte es den Dienst des Vorlesers, des Lektors.

Artikel 34 der Einleitung zum römischen Messbuch führt aus:

„In den Lesungen wird den Gläubigen der Tisch des Wortes Gottes bereitet und der Reichtum der Schrift erschlossen. Da nach der Überlieferung das Vorlesen nicht dem Vorsteher, sondern einem anderen Mitwirkenden zukommt, soll der Diakon oder – falls keiner da ist – ein anderer Priester das Evangelium verkünden; ein Lektor aber trage die übrigen Lesungen vor. Ist kein Diakon und auch kein anderer Priester da, soll der zelebrierende Priester das Evangelium verkünden.“ 

In Artikel 66 wird die Rolle des Lektors näher spezifiziert:

„Der Lektor ist beauftragt, die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Er kann auch die einzelnen Bitten des Fürbittgebetes und den Psalm zwischen den Lesungen vortragen, falls kein Psalmsänger da ist. 

Der Lektor hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe, die er auch dann ausüben soll, wenn Mitwirkende der höheren Weihegrade anwesend sind. 

Da die Gläubigen beim Hören der Schriftlesungen deren lebendige Kraft erfahren sollen, ist es notwendig, dass die Lektoren für die Ausübung dieses Dienstes, auch wenn sie nicht die Beauftragung erhalten haben, geeignet und gut vorbereitet sind.