Nachdem jetzt wieder öffentliche Gottesdienste – allerdings unter strengen Vorgaben durch Ordinariat und Behörden – gefeiert werden können, hat der Stadtkirchenrat ein Infektionsschutzkonzept besprochen, das folgende Eckpunkte umfasst:
- In- und außerhalb der Kirche ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
- Wenn Sie Atemwegsbeschwerden oder Fieber haben, unter Quarantäne stehen, oder innerhalb der letzten Zeit Kontakt zu Corona-Erkrankten hatten, bleiben Sie bitte zu Hause. Sie könnten andere gefährden.
- Während des gesamten Gottesdienstes (mit Ausnahme der Kommunion) ist ein Mund- Nasenschutz zu tragen.
- Wegen des Abstandsgebotes sind die Plätze in den Pfarrkirchen stark begrenzt; Man muss sich deshalb vorher telefonisch im Zentralbüro anmelden; Am Gottesdienst teilnehmen kann nur, wer auch angemeldet ist.
- Es liegen keine Gotteslob-Bücher aus. Wer hat, soll bitte sein privates Gotteslob mitbringen.
- An den Eingängen zur Kirche stehen Ordner, die die Anmeldung überprüfen und den Besuchern die Plätze zuweisen. Bitte rechtzeitig da sein (ca. 20 Minuten vor Beginn), der Einlass wird länger dauern; Beim Warten vor der Kirche ist ebenfalls ein Abstand von 2 m einzuhalten.
Um diese Vorschriften in der Praxis zu testen, findet ein erster öffentlicher Sonntagsgottesdienst am 10.05.2020 um 10.00 Uhr in St. Martin statt. Anmeldung ist, wegen der knappen Vorlaufzeit, diese Woche auch am Samstag Vormittag im Zentralbüro unter Tel. 0871 / 923040 oder unter E-Mail: Stadtkirche-Landshut@ebmuc.de möglich, sowie natürlich zu den üblichen Öffnungszeiten.
Wenn dieser Probelauf gut funktioniert, soll am darauf folgenden Sonntag, 17.05.2020 um 9.30 Uhr auch wieder ein Pfarrgottesdienst in St. Peter und Paul (ausnahmsweise nicht als gestalteter Familiengottesdienst) stattfinden. Bitte beachten Sie aber auf alle Fälle den Gottesdienstanzeiger und unsere Hinweise hier auf der Homepage, weil das Infektionsschutzkonzept noch in der Erprobung ist und deshalb möglicherweise noch abgeändert werden muss. Auch hier wird eine telefonische Anmeldung über das Zentralbüro erforderlich sein.